Einlieferungsbedingungen

Einlieferungsbedingungen/ Versteigerungs-Auftrag
Kunstauktion des Jenaer Kunstvereins e.V.

Zwischen dem Einlieferer und dem Jenaer Kunstverein e.V. wird
folgender Versteigerungsvertrag abgeschlossen:

1. Freiwillige Auktion
Der Jenaer Kunstverein versteigert die zur Auktion eingelieferten Gegenstände gegen Höchstgebot zur angegebenen Auktion im Namen und auf Rechnung des Einlieferers.

2. Gegenstand der Auktion
Zur Einlieferung gelangen können Gegenstände der Bildenden Kunst der Moderne und der zeitgenössischen Kunst, vorrangig Grafiken, Gemälde, Fotografien, Skulpturen, Plastiken, Studiokeramik und Studioglas.

3. Annahme
Der Vorstand des Jenaer Kunstvereins und seine beauftragten Kuratoren entscheiden über die Annahme von Gegenständen zur Auktion. Sie behalten sich das Recht vor, Einlieferungen abzulehnen.

4. Eigentum und Haftung
Der Einlieferer erklärt verfügungsberechtigter Eigentümer der Gegenstände bzw. ermächtigt zu sein, für den Eigentümer zu handeln. Er erklärt, den Jenaer Kunstverein wegen aller Ansprüche, die aus irgend einem Grunde gegen den Jenaer Kunstverein aus Anlass der Versteigerung erhoben werden können, schadlos zu halten, sofern die genannten Ansprüche nicht auf einem Verschulden des Jenaer Kunstvereins beruhen. Der Einlieferer haftet für alle Sach- und Rechtsmängel der versteigerten Gegenstände.

5. Beschreibungen
Die Beschreibung der eingelieferten Gegenstände obliegt dem Einlieferer oder erfolgt auf der Grundlage seiner Angaben. Alle Angaben werden vom Jenaer Kunstverein bzw. seinen Beauftragten mit Sorgfalt getroffen, stellen aber nur Meinungsäußerungen dar, woraus sich keine Gewährleistung ableiten lässt.

6. Echtheit und Offenlegungspflicht
Der Einlieferer legt gegenüber dem Jenaer Kunstverein jegliche Information offen, die die Echtheit und den Zustand der eingelieferten Gegenstände betreffen. Das betrifft insbesondere versteckte Mängel, Restaurierungen, Zweifel an der Echtheit oder Zuschreibung.

7. Limite
Die Limite werden vom Einlieferer und dem Jenaer Kunstverein bzw. den Kuratoren gemeinsam festgelegt. Die Limite müssen sich am Marktgeschehen orientieren. Im Falle von Zuschlägen unter Vorbehalt (unter dem Limit) erfolgt automatisch Rückfrage beim Einlieferer. Der Bieter bleibt nur zwei Wochen an sein Untergebot gebunden. Sofern keine Limite festgelegt sind, obliegt es dem Versteigerer, den Zuschlag nach sorgfältigem Ermessen zu erteilen. Der Versteigerer hat das Recht, den Katalogpreis bzw. den Ausruf nach sorgfältigem Ermessen gleich dem Limit oder über dem Limit (Schätzpreis) festzusetzen.

8. Nachverkauf
Nichtversteigerte Gegenstände verbleiben eine Woche nach der Auktion in der Geschäftsstelle und Galerie des Jenaer Kunstvereins im Stadtspeicher, Markt 1, 07743 Jena. Der Nachverkauf erfolgt zum vereinbarten Limit, es sei denn der Einlieferer stimmt einem Verkauf zu einem Preis unterhalb des Limits zu, zzgl. Provision. Der Nachverkauf ist Bestandteil des Versteigerungsauftrags.

9. Einlieferungs- und Fotogebühren
Der Jenaer Kunstverein erhebt eine Einlieferungsgebühr in Höhe von 15 Euro pro Einlieferer; Mitglieder zahlen 5 Euro. Die Einlieferungsgebühr beinhaltet die Versicherung der Objekte, einen Auktionskatalog in digitaler Form und die Präsentation der Objekte zur Vorbesichtigung. Stellt der Einlieferer keine geeigneten Fotos zur Verfügung, ist der Jenaer Kunstverein berechtigt, eine Fotogebühr in Höhe von 5 Euro pro Objekt zu erheben.

10. Bildrechte
Der Einlieferer räumt dem Jenaer Kunstverein kostenfrei die Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Fotos eingelieferter Objekte ausschließlich zum Zweck der Auktionsdurchführung und Werbung ein (Auktionskatalog, Online-Katalog, Webseite und soziale Medien). Der Einlieferer erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass der Jenaer Kunstverein oder Presse- und Medienvertreter im Rahmen der Jahresauktion Foto- oder Filmaufnahmen mit seinen Objekten zu Werbezecken anfertigen und veröffentlichen dürfen.

11. Provision
Die Versteigerungsprovision beträgt 15% vom Zuschlag.

12. Abrechnung
Die Abrechnung der versteigerten Gegenstände erfolgt schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion.  Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung durch den Erwerber. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung.

13. Versicherung
Die Einlieferung der Gegenstände und die Abholung nichtversteigerter Gegenstände erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Einlieferers. Die beim Jenaer Kunstverein gelagerten Gegenstände sind zum jeweiligen Limit versichert. Die Versicherungsgebühr ist Bestandteil der Einlieferungsgebühr und mit Einlieferung fällig. Die Versicherung erstreckt sich längstens bis drei Wochen nach der Auktion.

14. Abholung
Unverkaufte Gegenstände müssen bis drei Wochen nach der Auktion unaufgefordert zu den angegebenen Terminen abgeholt werden. Danach kann der Jenaer Kunstverein die nicht abgeholten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Einlieferers einlagern.

15. Folgerechtsabgabe
Nach §26 UrhG ist der Einlieferer von Werken, die dem Urheberrecht unterliegen, bei Veräußerung zur Folgerechtsabgabe verpflichtet. Sollten Ansprüche gegenüber dem Jenaer Kunstverein gestellt werden, ist er zur Auskunft über den Einlieferer verpflichtet.

16. Rückzug von Einlieferungen
Einlieferungen können vor der Erstellung des Auktionskataloges zurückgezogen werden. Die Einlieferungsgebühr bleibt fällig. Der Rückzug einer Einlieferung nach dem Beginn der Bearbeitung für die Auktion ist nur möglich gegen eine Entschädigungsprovision in Höhe von 15% des Limits.

17. Mit Auftragserteilung werden vorstehende Einlieferungsbedingungen anerkannt.

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